Freitag, 14. März 2014

Teilprivatisierung der Justiz

So werden die Menschen mit TTIP verarscht!


Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/41/41216/1.html

[...]
Die Schiedsstellen bei den Investor-Staat-Klagen hätten ja extrem weitreichende Folgewirkungen. Da sitzen da in drei private Wirtschaftsjuristen und verfügen - letztinstanzlich - Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Läuft das nicht im Grunde genommen auf eine Teilprivatisierung der Justiz hinaus?
Frank Bsirske: Ja, auf eine Teilprivatisierung der Justiz bzw. auf eine Sondergerichtsbarkeit für die Profitinteressen von Konzernen, in jedem Fall auf eine Einschränkung der demokratischen Souveränität und Gestaltbarkeit gesellschaftlicher Verhältnisse. Man muss ja sich nur mal angucken, an welchen Stellen gegenwärtig Verfahren im Gange sind.
Vattenfall verklagt die Bundesrepublik vor einem Schiedsgericht in Washington auf 3.7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen der politischen Beschlüsse zum Atomausstieg. Ein französisches Unternehmen klagt gegen den ägyptischen Staat wegen der dort vorgenommenen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Ein kanadischer Öl- und Gaskonzern, Lone Pine, klagt über seine US-amerikanische Tochter auf der Basis des NAFTA-Abkommens (Freihandelsabkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko) gegen Kanada wegen eines regionalen Moratoriums in Sachen Fracking durch die Region Quebec. Oder Chevron, eines dieser Öloligopole, klagt gegen Ecuador wegen eines Gerichtsurteils in Ecuador, das Chevron aufgrund von Umweltschädigungen im Amazonasgebiet zu Schadensersatz verpflichtet hat. Phlipp Morris klagt wegen Vorschriften zur Zigarettenwerbung, der Etikettierung von Gesundheitsgefahren, gegen Australien und gegen Uruguay - das alles macht deutlich, was da auf den Weg gebracht wird und welche Einschränkungen für die demokratische Gestaltbarkeit unserer Gesellschaften verbunden sein würden.
Im Grunde sollen die Steuerzahler die aufgrund von politischen Beschlüssen potenziell entgangenen Profite aufgrund von politischen Beschlüssen anschließend löhnen, das ist in der Hinsicht inakzeptabel. Man kann nur begrüßen, dass die Skepsis gegenüber diesen Bestandteilen von Freihandelsabkommen erkennbar zunimmt.
Sie haben das mit Ihrem Bespiel eben sehr deutlich gemacht: Ein Staat, der die Gesundheit seiner Bürger besser schützen will, soll Strafe zahlen. Die Konzerne argumentieren mit dem Begriff "indirekter Enteignung". Muss man nicht fragen, wer hier wen enteignet? In Wirklichkeit sind es doch die Steuerzahler.
Frank Bsirske: Ja, korrekt, die Steuerzahler sollen im Grunde dafür gradestehen, dass aufgrund von Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen. die Profitmöglichkeiten von Konzernen eingeschränkt werden. Aberwitzig!
[...]