Sonntag, 30. März 2014

Strafverteidigertag kritisiert Drogengesetzgebung

Am vergangenen Sonntag ging der 38. Strafverteidigertag in Dresden zu Ende. Während des Kongresses diskutierten über 400 Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte über aktuelle Entwicklungen unseres Rechtssystems. Eine der drängendsten Fragen des Strafverteidigertages war die Drogengesetzgebung sowie die Entkriminalisierung illegalisierter Substanzen. Die Arbeitsgruppe "Das Für und Wider einer Entkriminalisierung des Umgangs mit Drogen" stellte abschließend fest, dass "die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik nicht nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen" habe.
Die abschließende Resolution des 38. Strafverteidigertags in Dresden im Wortlaut:

Betäubungsmittel

Bereits der 31. Strafverteidigertag kam 2007 zu folgendem Ergebnis:

»Die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik – gepaart mit teilweise exorbitanten Strafen – haben nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen. Ein – neuer – gesellschaftlicher Diskurs ist erforderlich, um die Grundlage für eine von Vernunft geprägte, pragmatische sowie entkriminalisierende Drogenpolitik zu schaffen.«

Seither mehren sich sehr deutlich Stimmen, die den bisherigen Ansatz des »War on Drugs« für gescheitert ansehen. Es gibt internationale Entwicklungen, die ganz offiziell eine Abkehr vom Prohibitionsansatz markieren.

In Deutschland hat sich dagegen – jedenfalls auf juristischem Gebiet - wenig bis gar nichts geändert. Immer noch verbringen schwerkranke Menschen wegen ihrer Krankheit viele Jahre in Haftanstalten. Immer noch werden berufliche Existenzen, z.B. wegen des Umgangs mit Cannabis, zerstört, obwohl genau dieser Umgang inzwischen eine weitgehende gesellschaftliche Akzeptanz erlangt zu haben scheint. Beiden – den Schwerkranken, wie den Freizeitkonsumenten - wird das BtMG in keiner Weise gerecht.

Nach wie vor enthält das BtMG Strafandrohungen, die ansonsten für Kapitalstraftaten reserviert sind – obwohl es sich auch dabei teilweise eher um Alltagsverhalten handelt. Dem Grundsatz, Strafrecht als »ultima ratio« zu verstehen, entspricht das BtMG damit nicht einmal ansatzweise.

Gleichzeitig dürfen bestehende Probleme im Umgang mit psychoaktiven Stoffen nicht verkannt werden. Das Abstinenzparadigma allerdings und die daraus abgeleitete Prohibition haben sich selbst in dieser Hinsicht nicht als probates Mittel erwiesen.

Wenn dann auch noch die Repressionsstrategie immense Summen für eine im Ergebnis wirkungslose Strafverfolgung verschlingt, gleichzeitig Mittel für Forschung und Hilfsprojekte drastisch gekürzt werden, so ist dies nicht länger akzeptabel.

Der Prohibitionsansatz ist deshalb aufzugeben. Er gehört aber mindestens auf den parlamentarischen Prüfstand. Es muss in absehbarer Zeit fundiert darüber diskutiert werden, welcher Reformbedarf besteht.

Dass Reformbedarf besteht, kann nicht mehr strittig sein. Ein bloßes »Weiter So!« darf es daher nicht geben.

Deshalb unterstützt der 38. Strafverteidigertag ausdrücklich - als einen notwendigen ersten Schritt - die Initiative von 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, die die Einrichtung einer Enquete-Kommission gefordert hat, da sie die strafrechtliche Drogenprohibition als »gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch« ansieht.