Mittwoch, 2. April 2014

Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mindestlohn-nicht-fuer-langzeitarbeitslose-a-961967.html
Schwarz-Rot schraubt immer mehr Ausnahmen ins Mindestlohngesetz: Langzeitarbeitslose sollen beim Start in einen neuen Job zunächst keinen Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde haben. Darauf einigte sich jetzt die Koalition.

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Konkret bedeutet die neue Regelung, dass Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr einer Beschäftigung grundsätzlich vom Mindestlohn ausgenommen sein sollen.
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Wer hat uns verraten....