Der War on Drug ist desaströs gescheitert.
Weit über 2,3 Millionen konsumnahe Cannabisdelikte hat die Polizei seit 1994 verfolgt. Mindestens 55 Prozent aller Rauschgiftdelikte sind einfache, konsumnahe Cannabisdelikte.Das bedeutet: Unser heutiges Drogenstrafrecht dient in der Praxis vor allem der Kriminalisierung von einfachen Cannabiskonsumenten.
Aktuell 2013:
- Die Zahl der in der PKS erfassten konsumnahen Delikte stieg um rund 2 % auf 173.337. Der deutlich größte Teil betrifft Delikte im Zusammenhang mit Cannabis (61%).
- Der Anstieg der Cannabisdelikte setzte sich auch 2013 fort und erreichte mit 145.013 polizeilich registrierten Straftaten (2012: 134.739) einen neuen Höchststand seit 2008. Der Anstieg ist insbesondere auf die konsumnahen Delikte zurückzuführen, während die Handelsdelikte leicht rückläufig waren.
- Von 237.150 Verstößen gegen das BtMG betreffen 173.337 konsumnahe Delikte. Das sind 73%.
Opferlose Delikte, bei denen kein Rechtsgut verletzt wird!
Quellen:
www.drogenbeauftragte.de
www.bka.de
Dr. Gaßmann, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de)
"Nach so vielen Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen sind wir nicht mehr an Glaubenssätzen, Meinungen und Allgemeinplätzen zur Prohibition interessiert. Wir erwarten Beweise. Für die Vorteile von Prohibition wurde noch kein einziger vorgelegt. Diejenigen dagegen mehren sich von Jahr zu Jahr. Ob uns das gefällt oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Es sei denn, Suchtpolitik wäre eine Geschmacksfrage."
Dr. Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik (Grüne)
"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Strafverfolgungsbehörden angewiesen, von einer Verfolgung bei ‚gelegentlichem Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten‘ abzusehen. Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten läuft seitdem weiter auf Hochtouren. [...]"
www.harald-terpe.de
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