Sonntag, 12. April 2015

#Pegida

Islamisierung als reales Phänomen

Ein Text von Hartmut Krauss

Inhalte, Wesenszüge, Strukturen und Erscheinungsformen einer verleugneten Wirklichkeit

Inhalt:
I.         Ausgangsdefinition: Was ist „Islamisierung“
II.        Islamisierung als Durchsetzung einer grund- und menschenrechtswidrigen
Normativität
III.      Die islamische Weltanschauung als kohärentes Verweisungssystem
IV.      Grundlegende Faktoren des Islamisierungsprozesses
V.        Wesentliche Erscheinungsformen des Islamisierungsprozesses
VI.      Islamisierung als Ausbreitung vormodern-reaktionärer Verhaltensformen
VII.     Fazit
VIII.   Literaturverzeichnis
IX.      Anhang


Handelt es sich bei der gesellschaftspolitisch vielzitierten „Islamisierung“ um ein ideologisches Hirngespinst von rechtspopulistischen Fremdenfeinden, das keinerlei Substanz besitzt? Oder handelt es sich vielmehr um ein reales, noch dazu ultrareaktionäres und die Grundlagen einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung tendenziell gefährdendes und zersetzendes Phänomen?
Ich möchte diese Frage im Folgenden aus der Perspektive einer kritisch-emanzipatorischen Gesellschafts- und Subjektwissenschaft untersuchen und in diesem Kontext auch auf den nur scheinbar paradoxen Sachverhalt eingehen, dass die lautstarken Dementierer der Elche in Wahrheit selber welche sind, d. h. dass die Islamisierungsverleugner zugleich als ausschlaggebende Gewährleister und Förderer dieses Prozesses fungieren.

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I. Ausgangsdefinition: Was ist „Islamisierung“
„Islamisierung“ bedeutet zunächst rein formal betrachtet die multistrategische Praxis der Unterordnung eines Gemeinwesens unter den ganzheitlich-allumfassenden Regelkanon des islamischen Weltanschauungssystems, wobei dieser Regelkanon als „Allahs Gesetz“ hypostasiert wird.
Gemäß der islamischen Lehre zielt diese komplex strukturierte Gesamtpraxis aber nicht allein auf die Islamisierung einzelner Gesellschaften, sondern auf die Erringung der islamischen Weltherrschaft bzw. die Islamisierung der Menschheit als Hauptzielsetzung. Dieser dem Islamisierungsbestreben zugrundeliegende absolute Herrschafts- und Geltungsanspruch des Islam wird dabei ebenso prägnant wie unmissverständlich in Sure 3, 19 zum Ausdruck gebracht:
„Als (einzig wahre) Religion gilt bei Gott der Islam“.
Sehr klar kommt der islamische Herrschafts-, Überlegenheits- und Führungsanspruch auch in Sure 3, Vers 110 des Korans zum Ausdruck:
„Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“.
Als kollektives Subjekt dieses ganzheitlich-allumfassenden und letztlich auf Weltherrschaft ausgerichteten Islamisierungsprozesses tritt die arbeitsteilig bzw. funktional gegliederte „Gemeinschaft der Rechtgläubigen“ in Erscheinung, und zwar in ihrer jeweils raumzeitlich konkret organisierten Form: Zum Beispiel als bereits herrschende autoritär-hierarchische Umma in einem islamisch regulierten Land oder als muslimische Diaspora-Gemeinde auf dem Gebiet eines nichtislamischen (Einwanderungs-)Landes, im sogenannten „Haus des Krieges“ oder ggf. „Haus des Vertrages“.
Von zentraler Bedeutung für das konkrete handlungsstrategische Vorgehen der jeweiligen Abteilungen des Islamisierungssubjekts ist nun natürlich die Berücksichtigung der realen Kräfteverhältnisse:
Solange Überlegenheit und/oder physische bzw. militärische Schlagkraft gewährleistet sind, dominiert das strategische Konzept des „militanten Dschihad“ (Dschihad des Schwertes) in Gestalt der unmittelbar-repressiven Durchsetzung der islamischen Gesetzesherrschaft. Erweist sich hingegen der Feind (die Kultur und Gesellschaftsorganisation der Ungläubigen) als kräftemäßig überlegen, wird auf das Mittel der „friedlichen“ Propaganda und ideologischen Kontrollarbeit nach innen und Missionierung nach außen gesetzt und eine Politik der „Islamisierung auf leisen Sohlen“ unter missbräuchlicher Ausnutzung der gewährten Handlungsmöglichkeiten („Religionsfreiheit“) betrieben (Dschihad des Wortes und der schmeichlerischen Täuschung[1]).
Angesichts der aktuellen Kräfteverhältnisse in Europa ist ein gewaltsamer Weg zur unmittelbaren Errichtung einer islamischen Herrschaftsordnung auf längere Sicht ausgeschlossen. Was bleibt ist die Option einer allmählichen Islamisierung Europas, was militante Einschubphasen (periodischer Einschüchterungsterror) nicht ausschließt. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist zunächst die feste Etablierung und Ausdehnung orthodox-islamisch regulierter Sozialräume durch
a) eine im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung nachhaltig höhere Geburtenrate[2], was die Aufrechterhaltung islamisch-patriarchalischer Kontrollmacht über Geist, Körper und Heiratsverhalten der unterworfenen Frauen unabdingbar macht („die Wahrheit hinter dem Kopftuch“[3]);
b) die Stabilisierung und erweiterte Reproduktion orthodox-islamischer Sozialisationsverhältnisse als Produktionsstätten „rechtgeleiteter“ traditionsfixierter Subjektivität sowie
c) die schrittweise Eroberung und Ausdehnung sozialer Handlungs- und Herrschaftsräume, in denen islamische Normen, Gesetze, Regeln, Vorschriften etc. eine unanfechtbare Geltung erlangen.
(Nichtkriegerische Etablierung islamischer „Sittlichkeit“ auf dem Territorium der Ungläubigen als wesentliche Form der Islamisierung)
Sobald sich aber dieses quantitative Kräfteverhältnis wandelt - zum Beispiel durch Demographie oder Zuwanderung - , ist nach dem islamischen Gesetz folgerichtig eine qualitative Verhaltensänderung der Muslime programmiert: Jetzt gilt es aus der Position des Schwächeren bzw. Desjenigen, der bislang an seiner göttlich legitimierten Herrschaftsausübung gehindert wurde und entsprechend taktieren musste, in die Position des Unterwerfers überzuwechseln. Das bedeutet a) den Regelkanon der „Dhimmisierung“ gegenüber den monotheistischen Konkurrenten (christliche und jüdische Schriftbesitzer) anzuwenden, b) die erzwungene Konversion zum Islam, Vertreibung oder Tötung der Polytheisten und Atheisten/Agnostiker (die wahren Ungläubigen) zu vollziehen und c) die strikte Geltung der Scharia, d. h. des gesamten islamischen Regelkatalogs, zu praktizieren. Bereits dort, wo Muslime noch unterhalb der Staatseroberung über Reviermacht verfügen, wie zum Beispiel in islamistisch kontrollierten Gebieten von Bürgerkriegsländern (Syrien, Irak, Jemen, Pakistan, Afghanistan, Mali, Nigeria etc.), aber auch in bestimmten Stadtteilen und Regionen in westlichen Zuwanderergesellschaften mit starker muslimischer Konzentration, kommt dieses Verhalten direkt zum Tragen. (Muslime in London auf Scharia-Patrouille; Forderung nach Alkohol-Verbot auch für Nichtmuslime in Belgien; Belästigung von „unislamisch“ gekleideten Frauen in europäischen Großstädten; Etablierung von islamisch geprägten No-go-areas; Aufbau einer islamischen Paralleljustiz etc.)

II. Islamisierung als Durchsetzung einer grund- und menschenrechtswidrigen Normativität
Betrachtet man den Islamisierungsprozess im Näheren im Hinblick auf seine inhaltliche Seite, dann handelt es sich hierbei - mit Blick auf die westlichen Einwanderungsgesellschaften - um die tendenzielle Durchsetzung und den Ausbau von sich erweitert reproduzierenden Geltungs- und Sozialisationsräumen, in denen - unter dem pseudoliberalen Rauchvorhang der „Religionsfreiheit“ - antiemanzipatorisch-repressive, im Kern grund- und menschenrechtswidrige Einstellungsmuster und Lebensführungspraxen etabliert, ausgelebt und ausgedehnt werden.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende wesentliche Grundregulative, die im Endeffekt den Zielsetzungsrahmen des Islamisierungsprozesses bestimmen:
1. Der Islam fixiert normativ die absolute Ungleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen und schreibt deren gewaltsame Bekämpfung vor.
Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für geboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten.“ (Koran, Sure 9,29).
Der Kampf gegen die Ungläubigen ist damit integraler Bestandteil der muslimischen Gehorsamshaltung gegenüber Allah und verheißt den Kämpfenden darüber hinaus Belohnung und Vorrangstellung:
„Und nicht sind diejenigen Gläubigen, welche (daheim) ohne Bedrängnis sitzen, gleich denen, die in Allahs Weg streiten mit Gut und Blut. Allah hat die, welche mit Gut und Blut streiten, im Rang über die, welche (daheim) sitzen, erhöht. Allen hat Allah das Gute versprochen; aber den Eifernden (den mit der Waffe Streitenden, H. K.) hat er vor den (daheim) Sitzenden hohen Lohn verheißen“ (Koran Sure 4, 95).
2. Die als göttlich legitimiert ausgegebene islamische Sozial- und Normordnung gilt gegenüber jeder nichtislamischen Gesellschaftsordnung, insbesondere auch der säkular-demokratischen, als überlegen. Nach der Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) bekannten sich 46,7% der befragten Islamgläubigen offen zu folgender Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als Demokratie“.
3. Mit der umfassend normierten Ungleichstellung von Männern und Frauen - „Und die Männer stehen (bei alledem) über ihnen (den Frauen, H. K.)“ (Koran Sure 2, 228) - sowie der Bestimmung der Frauen als kognitiv und moralisch minderwertige Wesen, wirkt der Islam in seiner orthodoxen Grundgestalt als Basis eines rigiden patriarchalischen Regulierungsmodells der Geschlechterbeziehungen, Rollenmuster und Familienverhältnisse. Dabei bildet die patriarchalisch-hierarchische Struktur der muslimischen Familie den Mikrobereich bzw. die ‚Kernzelle’ der islamischen Herrschaftsordnung, die sich nicht zuletzt in der grundrechtswidrigen Praxis der Zwangsverheiratung zeigt. Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam damit das Recht auf freie Partnerwahl. Die viel zitierten Ehrenmorde stellen genau betrachtet in diesem Kontext das Endglied der bereits vorgelagerten islamisch-patriarchalischen Repressionsspirale dar, die sich u. a. aus Einschüchterung, Gewaltandrohung, dosierter Gewaltanwendung und moralischer Bestechung zusammensetzt.
4. Aufgrund seines absolutistischen Geltungs- und Herrschaftsanspruchs kennt der Islam kein Recht auf freie Wahl der Weltanschauung sowie auf freie Meinungsäußerung oder gar das Recht auf Religionskritik. Kritische Urteile über den Islam und seinen Stifter Mohammed gelten als Gotteslästerung und werden mit schweren Strafen bedroht. Zudem negiert der Islam nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.
5. Des Weiteren schließt der Islam homosexuelle Orientierungen als „krankhaft“ und „gesetzwidrig“ aus und droht auch hier mit massiven Strafen.
6. Kennzeichnend für den Islam ist nicht zuletzt die Untrennbarkeit von Religion (Gottesglauben), Staat und Recht unter dem Primat des Religiösen. „Es gibt keine wichtige Frage des Lebens, für die der Islam (göttlich festgelegt in Koran und Sunna; H. K.) keine gesetzliche Regelung hat.“ (Chomeini 1983, S. 8).
Vor diesem hier nur knapp umrissenen Hintergrund der grundlegenden Wesensinhalte des Islam[4] ist der dümmlich-apologetische Hinweis darauf, dass es auch Muslime gibt, die das bis auf Weiteres nicht ganz so genau nehmen, oder die schlicht falsche Aussage, der Islam sei völlig beliebig auslegbar, ein absolut abwegiges Ablenkungsmanöver.

III. Die islamische Weltanschauung als kohärentes Verweisungssystem
Im Verständnis des deutschen Grundgesetzes ist Religion als modernisierte „Privatreligion“ unterstellt, die infolge des revolutionären Säkularisierungsprozesses keinen absoluten Geltungs- und Gehorsamsanspruch mehr erhebt/erheben kann und von Politik und Recht klar getrennt ist. Ein solches modernes, individualrechtliches Religionsverständnis kann aber nicht unversehens auf den Islam übertragen werden. Denn: „Den Religionswandel des Christentums in Richtung einer Privatisierung der Religion als Folge der Moderne, d. h. die Säkularisierung, lassen selbst liberale Muslime für den Islam nicht zu“ (Tibi 1996, S. 231). Das bedeutet, dass der Islam, der in Abhängigkeit von konkreten Kräfteverhältnissen nach alleiniger gesamtgesellschaftlicher Geltungsmacht strebt, nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie darstellt. Als solche ist er aber - wie jede nach totalitärer Deutungs- und Normierungsmacht strebende Weltanschauung - nicht durch Artikel 4 GG geschützt[5].
Von wesentlicher Bedeutung für das Begreifen der Wirkungsweise des Islam als Herrschaftsideologie und damit auch des Islamisierungsprozesses ist neben den grund- und menschenrechtswidrigen Inhalten sowie dem allumfassenden Regulierungsanspruch der innere unabtrennbar-ganzheitliche Verweisungscharakter der normativen Systemelemente des Islam hervorzuheben. D. h. die einzelnen islamischen Normen, Regeln, Pflichten, Vorschriften etc. stehen in einem wechselseitig-systemischen Bedingungszusammenhang, der sich weder von innen noch von außen willkürlich aufspalten bzw. selektiv-mechanistisch trennen lässt. Konkret ist deshalb eine enge wechselseitige Abhängigkeit von Ritualnormen und sozialen Herrschaftsnormen im Interesse der Reproduktion eines ganzheitlichen Ordnungssystems kennzeichnend. So geht es im islamischen rituellen Pflichtgebet nicht einfach nur um den Ausdruck einer privatfrömmigen Handlung, sondern vielmehr um die Bekundung der Existenz eines gottesunterworfenen und zur Herrschaft ermächtigten Gemeinwesens. Im islamischen Verständnis regelt das Ritualrecht gerade nicht individuelle Glaubens- und Frömmigkeitsbekundungen, sondern kollektive, auf politische Machtbekundung abzielende Handlungen. (Nagel 2014, S. 289f.) Der Vollzug ritueller Pflichthandlungen (als Einzelnes) bedeutet demnach nichts anderes als die Bekundung der Anerkennung der islamisch-gottesgesetzlichen Herrschaftsordnung (als Ganzes). Deshalb stellt die Anwendung von „Religionsausübungsfreiheit“ in Bezug auf den Islam für säkular-demokratische Gesellschaften einen gemeingefährlichen Irrtum dar.
Unter den Bedingungen des Aufenthalts von Muslimen in einem nichtmuslimischen Land der Ungläubigen bedeutet die Ausübung von islamischen Ritualen, das Zeigen islamischer Zugehörigkeitssymbole (Bekleidung) sowie der Bau von Gebets- und weltanschaulichen Verkündungsstätten/Moscheen stets auch, wenn nicht hauptsächlich, die Markierung von bereits errungener Reviermacht. „Das rituelle Gebet, im ‚Gebiet des Krieges‘ vollzogen, die wichtigste der ‚Parolen Allahs‘ bzw. des Islams, stellt (…) eine Art Vorboten der künftigen islamischen Herrschaft dar.“ (Nagel 2014, S. 296)
Generell gilt: Werden im „Gebiet des Krieges“ aufgrund der dortigen Ansammlung von Muslimen islamische Pflichtriten vollzogen (Fastenbrechen, Freitagsgebete etc.), wird es bereits dadurch im muslimischen Verständnis zum „Gebiet des Islams“, „und zwar ohne Rücksicht auf die geographische Lage und die andersgläubige einheimische Bevölkerung“ (Nagel 2014, S. 300). „Integration“ bedeutet deshalb im islamischen Verständnis nicht etwa Eingliederung in eine nichtmuslimisch normierte säkulare Gesellschaft, sondern ganz im Gegenteil unangefochtene (von den Ungläubigen zu akzeptierende) Einführung einer islamisch normierten Lebensweise in ein fremdkulturelles System.
Gemäß dem islamischen Weltherrschaftsstreben geht es grundsätzlich darum, das Herrschaftsgebiet des Islams auf Kosten des „Gebiets des Krieges“, also des Territoriums der Ungläubigen, zu vergrößern. Daraus folgt, dass die Muslime gehalten sind, in nichtislamischen Einwanderungsländern ein „Gebiet des Islams“ zu schaffen, d. h. gegengesellschaftliche (islamisch regulierte) Strukturen zu bilden. Der grundsätzlich befristete „Vertrag“ mit den Regierungsinstitutionen der Ungläubigen dient lediglich dem Zweck, islamische Normierungs- und Tätigkeitsräume abzusichern und Kräfte für die Herstellung einer islamischen Hegemonie zu sammeln. Das Endziel ist in jedem Fall die Umwandlung des Gebiets des Vertrages in ein Gebiet des Islam. Jeder einzelne Aspekt des islamischen Bedeutungssystems, egal ob rituelles oder soziales Element, verweist dabei letztlich immer auf den herrschaftsideologischen  Gesamtzusammenhang und den absoluten Hegemonieanspruch. Sagen wir es mit den Worten eines sog. Islamgelehrten: „Es gibt also kein Verhalten, das man sich vernünftigerweise vorstellen kann, und keine Situation, in der der Mensch sich befinden kann, ohne dass der Islam den Muslim beeinflußt und sein Verhalten so festlegt, wie es (der Islam) vorsieht. Wer folglich denkt, der Islam sei [nur] ein Glaube und nicht auch ein System (eine Ordnung=nizām), ist töricht und weiß nichts vom Islam“ (Abd al-Qadir `Udah, ein konservativer Anhänger der ägyptischen Muslimbrüder. Zit. n. Antes 1991, S. 59).

IV. Grundlegende Faktoren des Islamisierungsprozesses
Folgende grundlegenden Faktoren bestimmen den konkreten Islamisierungsprozess, der sich als multidimensionales Eindringen islamischer Herrschaftskultur in ein westlich-säkulares Gesellschaftssystem abspielt.

1. Masseneinwanderung orthodox-islamisch geprägter und sozialisierender Muslime
Von entscheidender Bedeutung ist hier zunächst der Import orthodox- und radikalislamischer Mentalitäten, Einstellungen und Praxen im Zuge der unregulierten Masseneinwanderung muslimischer Migranten nach Mittel- und Westeuropa. „Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lebten etwa 800.000 Muslime in Westeuropa, zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind es bereits weit mehr als 15 Millionen. Schätzungen zufolge wird sich die Zahl der Muslime in Westeuropa bis zur Mitte des neuen Jahrhunderts verdreifachen“ (Tibi 2002, S. 193).
Gegenwärtig leben in Deutschland ca. 4 Millionen dauerhaft ansässige Muslime. Rund zwei Drittel von ihnen stammen aus der Türkei, das restliche Drittel aus diversen anderen Herkunftsländern.
„Insgesamt wird sich die Zahl der Muslime in Deutschland in den nächsten zehn Jahren verdoppeln, während die deutsche Bevölkerung im gleichen Zeitraum abnehmen wird“ (Laqueur 2006, S. 52) - eine Tendenz, die sich jährlich an den Einschulungsproportionen ablesen lässt.
Als wesentliche Triebfeder des gesamten Islamisierungsprozesses wirkt das ultrareaktionäre Einstellungsgefüge einer großen Zahl der immigrierten Muslime. So steht einem knappen Fünftel von gering religiös orientierten Zuwanderern aus islamischen Staaten eine überwältigende Mehrheit von streng-religiösen, traditionell-konservativen und fundamental-orientierten Muslimen entgegen, die insgesamt einen starken importierten Block einer „religiös-islamischen Rechten“ bilden.
In den Medien dominiert das dogmatische Zerrbild eines desorientierenden Dualismus, das unbesehen eine angeblich große Mehrheit von „friedliebenden Muslimen“ einer kleinen (verschwindend geringen) Minderheit von radikalen (unmittelbar gewaltbereiten) Islamisten entgegensetzt. Auf diese Weise werden aber die ultrareaktionär eingestellten „subterroristischen“ Muslime auf unzulässige Weise verharmlost, indem sie unter der Hand einfach undifferenziert zu einer homogenen „friedliebenden“ Masse stilisiert werden.
Demgegenüber belegen zahlreiche aktuelle Daten insgesamt eine Verschärfung des ohnehin schon stark ausgeprägten autoritär-konservativen Einstellungsbildes der Türken in Deutschland (TiD), die die Hauptgruppe der zugewanderten Muslime bilden. Im Folgenden nur einige Beispiele[6]:
So stimmten 2012 72% der TiD der Aussage zu: „Der Islam ist die einzig wahre Religion“. 2010 waren es noch 69%.
2010 stimmten 33% der TiD der folgenden Aussage zu: „Ich wünsche mir, dass in Deutschland irgendwann mehr Muslime als Christen wohnen.“ 2012 waren es bereits 46%.
2012 stimmten 25% der Aussage zu „Atheisten empfinde ich als minderwertige Menschen“. 2010 waren es 22%.
55% der TiD bejahten 2012 die Aussage „In Deutschland müssen noch mehr Moscheen gebaut werden“ (2010: 49%).
45% befürworten die Koranverteilungsaktion der Salafisten in deutschen Fußgängerzonen. Unter den 15- bis 29-Jährigen TiD sind es sogar 63%. (S.94). 36 % dieser jungen Türken würden die Aktion sogar finanziell unterstützen.
In einer im Dezember 2013 vorgestellten Studie wurde nachgewiesen, dass „religiöser Fundamentalismus“ unter den in Europa lebenden Muslimen deutlich weiter verbreitet ist als unter Christen.
„Fast 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Muslime zu den Wurzeln des Islam zurückkehren sollten; 75 Prozent meinen, dass nur eine Auslegung des Korans möglich ist, an die sich alle Muslime halten sollten; und 65 Prozent sagen, dass ihnen religiöse Regeln wichtiger sind als die Gesetze des Landes, in dem sie leben“(Koopmans 2013, S. 22). Insgesamt ermittelte die Studie 44% konsistente Fundamentalisten unter den europäischen Muslimen, währenddessen nur ca. 4 Prozent der Christen als „konsistent fundamentalistisch“ zu bezeichnen sind. In Österreich wurden gar 55 Prozent der befragten Muslime als „konsistente Fundamentalisten“ eingestuft. Dort stimmten „79 Prozent der Aussage zu, es gebe nur eine korrekte Auslegung des Islam, 73 Prozent hielten die islamischen Gebote für wichtiger als staatliche Gesetze und 65 Prozent eine Rückkehr zu den Wurzeln des Islam für erstrebenswert.“
Nicht zuletzt lässt sich das nachhaltige Scheitern der „akzeptierenden Integrationspolitik“ des deutschen Staates sehr klar daran ablesen, dass gerade die jüngeren und jüngsten TiD radikalere islamische Auffassungen vertreten als die älteren Vertreter dieser ethno-religiösen Gruppe. Darüber hinaus ist bei den Jüngeren ein noch höherer Grad an religiöser Bindung zu konstatieren. Generell spiegelt sich damit der nach wie vor ungebrochene Islamisierungsprozess in dem Sachverhalt wider, dass die orthodox-islamischen Weltanschauungsinhalte im Werte- und Überzeugungssystem der TiD eine noch zunehmende Bedeutung aufweisen.

2. Etablierung grundrechtswidriger islamischer Sozialmilieus und autoritär-patriarchalischer Sozialisationsverhältnisse
Die Erzeugung und Reproduktion orthodoxer und radikalislamischer Einstellungen und Wertorientierungen findet in relativ geschlossenen Sozialmilieus statt , die durch die Errichtung repressiver gegengesellschaftlicher Strukturen gekennzeichnet sind, in denen rigide, islamisch begründete Normen; Maßregeln , Verbote und Handlungszwänge von „arrangierten“ Verwandtschaftsehen bis hin zu eigenen Rechtsverhältnissen gelten. Die materielle Basis dieser islamischen Gegengesellschaft besteht in einem relativ selbstgenügsamen Netzwerk von Einrichtungen, das den Einwanderern gestattet, ihre alltäglichen Lebensvollzüge so weit wie möglich ohne größere Kontakte mit der einheimischen Gesellschaft zu realisieren.
Der ausschlaggebende Qualitätswechsel von einer sich spontan herausbildenden ethnischen Parallelgesellschaft zu einer islamzentrierten Gegengesellschaft liegt dann in der Errichtung einer repressiven Kontrollherrschaft mit den genannten religiös/islamisch begründeten Normen und Handlungszwängen, die
a) dem Einzelnen keine Entscheidungsfreiheiten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten bezüglich seiner Lebensausrichtung, Weltanschauung, Partnerwahl, Ausbildung, Berufsorientierung etc. lassen und
b) den Grundregeln einer säkular-demokratischen Grund- und Menschenrechtsordnung zutiefst widersprechen.
Hinzu kommt die bewusst-feindselige Ablehnung und Bekämpfung der Grundprinzipien der kulturellen Moderne, die als „teuflisch“ und „unrein“ verachtet wird: „Demokratie ist Sünde“.
Als operative Grundzelle der muslimischen Gegengesellschaft und sozialisatorische Vermittlungsinstanz unreflektierter islamischer Normen und Einstellungsmuster fungiert die autoritär-patriarchalische Familienstruktur. Die hier stattfindende rigide Geschlechterrollenerziehung und dysfunktionale Subjektzurichtung ist ursächlich für die vielschichtige Desintegration zahlreicher Zuwanderer mit einer verfestigten islamischen Identität. Mit dem Hineingeborenwerden in eine orthodox-islamische Lebensumwelt sieht sich das heranwachsende Individuum mit einem traditionellen Normenkodex konfrontiert, der ihm mit einem nicht hinterfragbaren autoritativen Anspruch gegenübertritt. Der Einzelne ist in diesem vormodernen Sozialisationskontext keine autonome, sich selbst bestimmende ‚Grundeinheit’, sondern nur ein unselbständiger (entsubjektivierter) Teil des Ganzen. Damit ist nicht nur das Persönlichkeitsrecht auf freie Entscheidung und Selbstbestimmung stark eingeschränkt, sondern es entsteht auch ein passiv-fatalistisches Selbstbild, wonach andere, insbesondere traditionelle Autoritäten, für den Einzelnen bestimmen und Verantwortung tragen und letztlich ohnehin alles von Allahs unergründlichem Ratschluss abhängt. Dieses kulturelle Orientierungsmuster prägt den muslimischen Lebens- und Erziehungsalltag auf nachhaltige Weise und blockiert die gelingende Integration in eine säkulare westlich-kapitalistische Risikogesellschaft.

3. Ansammlung radikalislamischer Kräfte und Organisationen
Ein zentraler Aspekt der Islamisierung als reaktionär-regressiver Prozess besteht in der Anhäufung und (Re-)Produktion radikalislamischer Kräfte und Organisationen. So wird durch den politisch-korrekten Propagandaapparat des proislamischen Herrschaftskartells beständig der Tatbestand verdrängt, dass das Personenpotenzial des einheimischen Rechtsextremismus absolut und vor allem proportional zur Bezugsgruppe (einheimische Bevölkerung insgesamt/islamisch geprägte Zuwanderer insgesamt) beträchtlich unter dem Personenpotenzial des zugewanderten islamistischen Rechtsextremismus liegt. So ist das einheimische rechtsextremistische Personenpotenzial Ende 2013 auf 21.700 Personen gesunken. 2008 lag es noch bei 30.000, 2009 bei rund 26.600 und 2012 bei 22.150 Personen.
Demgegenüber ist das Personenpotenzial des islamistischen Rechtsextremismus von 42.550 (2012) auf 43.190 gestiegen. 2010 lag es noch bei 37.400 Personen, 2009 bei 36.270 Personen und 2008 bei 34.720 Personen. „Der Anstieg“, so der Verfassungsschutzbericht 2013 (S. 205) „beruht insbesondere auf dem stetigen Zuwachs bei den Mitgliedern/Anhängern salafistischer Bestrebungen in Deutschland.“
Mitgliederstärkste Gruppierung ist nach wie vor die türkische Organisation IGMG mit 31.000 (2008: 27.500) Mitgliedern. Im Vergleich dazu hat die NPD lediglich 5.500 Personen (2012: 6.000) und die „Bürgerbewegung Pro-NRW“ ca. 1.000 Mitglieder. Allein die „Grauen Wölfe“ haben in Deutschland, organisiert in der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“, deutlich mehr Mitglieder als die NPD. Hinzu kommt, dass diese islamistisch-nationalistische Rechte verstärkt unter jungen türkischstämmigen Zuwanderern wirbt und die einheimischen Parteien unterwandert. Bemerkenswert ist die skandalöse Unverhältnismäßigkeit in der öffentlichen Reaktionsweise: „Wenn in der Essener Grugahalle Tausende türkische Rechtsradikale zusammenkommen, machen wir uns keine Sorgen“, stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel zutreffend fest. „Aber wenn 100 NPD-Mitglieder aufmarschieren, organisieren wir sofort eine Gegendemo.“
Des Weiteren sind die ca. 6.300 (2012: 4.500) Salafisten in Rechnung zu stellen, die nicht nur durch Koranverteilungsaktionen, sondern auch durch aggressives Auftreten in der Öffentlichkeit von sich Reden machten, als zum Beispiel in Bonn bei einem gewalttätigen Auftritt gegen das Zeigen von Mohammed-Karikaturen drei Polizisten durch Messerattacken eines Salafisten schwer verletzt wurden oder Salafisten unlängst einen Mordanschlag auf einen Funktionär der rechten Vereinigung Pro-NRW planten. Das Ziel der Salafisten ist die Ausradierung der „nur von Menschen gemachten“ säkular-demokratischen Grundordnung und Lebensweise, um stattdessen die Errichtung eines sittenterroristischen „Gottesstaates“ auf der normativen Grundlage der Scharia in Angriff zu nehmen. Setzt sich die gesamte islamistische Bewegung aus unterschiedlichen Funktionsabteilungen wie Propaganda, Mitgliederrekrutierung, Spendensammlung und Durchführung von Gewaltaktionen zusammen, so gilt das in Sonderheit für die Salafisten, die insbesondere als „Durchlauferhitzer“ für extrem-radikale Gruppen wie die Terrormiliz „Islamischer Staat (IS) fungieren.
Da die radikalislamischen Kräfte in Europa bereits dazu übergehen, Gewalt anzuwenden und anzudrohen bzw. eine gewaltgestützte Drohkulisse aufzubauen und in Reaktion darauf seitens des postsäkularen Staates Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit eingeschränkt werden und eine entsprechende Selbstzensur stattfindet, ist auch in dieser dimensionsspezifischen Hinsicht die Islamisierung ein sehr konkretes Phänomen.

4. Zentrale Akteure der Islamisierung: Die Islamverbände und der postsäkulare deutsche Erfüllungsstaat
Bilden die orthodox-islamisch geprägten Milieus das soziale Hinterland, so wirkt das Zusammenspiel zwischen staatlicher Islamförderungspolitik und dem Anerkennungsstreben der Islamverbände als Antriebssystem (Motor) der Islamisierung in Deutschland. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Prozess die von der parteichristlich geführten Bundesregierung 2006 initiierte Deutsche Islamkonferenz (DIK). Damit wurde eine Institution geschaffen, die dem deutschen Verbandsislam Tür und Tor öffnet, den Islamisierungsprozess mit staatlicher Weihe voranzutreiben.
Durch die Einrichtung der DIK ermuntert, haben sich die vier mitgliederstärksten islamischen Organisationen[7] zum Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zusammengeschlossen, um damit ihren islamisierungspolitischen Einfluss auf den deutschen Staat zu erhöhen und als wichtigster Ansprechpartner der Muslime in Deutschland fungieren zu können. Ihr erklärtes Hauptziel ist, wie schon erwähnt, die „Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen“ (FAZ vom 12. April 2007, S. 3).
Damit wäre der Islam in Deutschland den christlichen Kirchen im Hinblick auf politische Einflussnahme und Mitgestaltungsmacht gleichgestellt und hätte damit ein wichtiges qualitatives Etappenziel im Rahmen seiner expansiven Machtpolitik erreicht. Gleichzeitig würde sich damit das innenpolitische/innergesellschaftliche Gewicht des Religiösen insgesamt noch einmal - entgegen dem sukzessiven Ablösungsprozess der einheimischen Bevölkerung vom monotheistischen Gottesglauben - deutlich erhöhen.
Generell besteht das verhaltensstrategische Grundmuster der verbandsislamischen Akteure darin, nach außen betont gesprächsbereit, legalistisch, moderat sowie in Diskurs und Auftreten ausgesprochen ‚umgänglich’ und vertrauenserweckend zu erscheinen, um so den Staatsorganen und der Aufnahmegesellschaft ein Maximum an Zugeständnissen und Handlungsmöglichkeiten für den Auf- und Ausbau gegengesellschaftlicher Strukturen abzutrotzen. (Das Modell der „schmeichlerischen Täuschung“. Vgl. Nagel 2014, S. 312) Gleichzeitig agiert man nach innen repressiv, bevormundend und integrationsbehindernd, indem man z. B. die Praxis der Zwangsverheiratungen absichert und verteidigt, die deutschen Schulgesetze unterläuft und sich den hiesigen Unterrichtsformen und -inhalten entzieht bzw. diese bekämpft, Moscheevereine und Koranschulen als antidemokratische Indoktrinationsstätten unterhält und verteidigt und generell ein Programm der sukzessiven „Anerkennung“ und Ausdehnung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland abarbeitet. 
In der These 20 der „Islamischen Charta“ des Zentralrates der Muslime werden die Eckdaten dieses Islamisierungsprogramms detailliert benannt. „Dazu gehören u. a.:
Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts
Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame)
Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen
Erlaubnis des lautsprecherverstärkten Gebetsrufs
Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden
Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien
Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten
Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer
Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen
Staatlicher Schutz der beiden islamischen Feiertage
Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.“[8]
Insgesamt ist damit das Aufgabenfeld eines religiös-herrschaftskulturellen Durchdringungsprogramms abgesteckt, das mittlerweile auf der staatlich abgesicherten Deutschen Islamkonferenz unter dem wohlklingenden Deckmantel einer auf „Anerkennung“ beruhenden Pseudointegrationspolitik besprochen und dann von den Regierungsinstitutionen in Bund und Ländern Stück für Stück umgesetzt wird. (Daher der Begriff „postsäkularer Erfüllungsstaat“)
Obwohl die grund- und menschenrechtswidrige Konstitution des Islam offenkundig ist, verkennen und bestreiten der deutsche Staat, seine zentralen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht sowie die erdrückende Mehrheit der politischen Klasse den totalitären Grundcharakter des Islam, während sie gleichzeitig a) die Etablierung und Expansion der islamischen Herrschaftskultur systematisch fördern und b) islamkritisch-bürgerschaftliches Engagement ebenso systematisch diskriminieren[9].
Diese als „Toleranz“ verkleidete Protektion steht in einem interessanten Gegensatz zum expliziten Ausschluss von Toleranz gegenüber dem Islam, wie ihn bereits John Locke begründet hatte. (Vgl. Krauss 2013, S. 188ff.)
Die letztendlich ausschlaggebende Ursache für diese proislamische Grundeinstellung ist der Interessenwandel der spätkapitalistischen Herrschaftsträger. Indem das Kapital sich zunehmend globalisiert hat, ist es „postmodern“ geworden. Das bedeutet zum einen, dass es sich gegenüber nichtwestlichen Herrschaftskulturen öffnet und mit diesen Handelspartnerschaften sowie strategische Allianzen auf ökonomischem, politischem, militärischem etc. Gebiet eingeht. Dazu gehört natürlich auch ein ausgeprägter Verharmlosungs- und Duldungsdiskurs bzgl. des antiemanzipatorischen Charakters dieser neuen Bündnispartner. Zum anderen verhält es sich damit praktisch zunehmend nihilistisch gegenüber den Grundinhalten der eigenen, europäisch „gewachsenen“, säkular-demokratischen Leitkultur und bürdet den einheimischen Bevölkerungen die sozialen Folgekosten dieser neuen globalen Herrschaftsstrategie in Gestalt von Zuwanderungsghettos, Parallelgesellschaften, Sozialdemontage, höheren Abgabelasten etc. auf. Dabei nutzt die postmoderne Elite das klassische Rechts-Links-Schema, um Verwirrung zu stiften und praktisch-kritische Widerstandsimpulse zu ersticken. Wer sich der neuen kapitalistischen Verbündungsstrategie mit nichtwestlich-despotischen Herrschaftsträgern und deren religiösen „Leitkulturen“ widersetzt und den wachsenden Migrationsimport zusätzlicher reaktionärer Denk- und Verhaltensweisen kritisiert, wird als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „rechtslastig“, „islamophob“ etc. gebrandmarkt. Wer demgegenüber als willfähriger Unterstützer und Schönredner eingewanderter Repressionskulturen fungiert und deren totalitäre Ideologien verharmlost, gilt - in moralischer Ausbeutung einer noch nachwirkenden naiv-unkritischen Multikulturalismusideologie - als „fortschrittlich“, „aufgeschlossen“ bzw. als „toleranter Gutmensch“.
Für die Herstellung und Beibehaltung eines günstigen Geschäftsklimas ist eine möglichst störungsfreie Kommunikation mit den islamischen Machthabern geboten. Eine Auseinandersetzung mit den dortigen Herrschaftsstrukturen, Menschenrechtsverletzungen, Repressionsverhältnissen etc. würde nur die anvisierten bzw. bereits hergestellten Geschäftsbeziehungen stören. Dementsprechend duldet man auch die integrationsfeindlichen Einmischungen von türkischer und arabischer Seite, die im Kern eine Außensteuerung des Islamisierungsprozesses[10] darstellen. So rief zum Beispiel der ehemalige türkische Ministerpräsident und Führer des dortigen autoritär-repressiven Reislamisierungsprozesses, Recep Tayyip Erdogan, in einer Rede in Köln am 14. Februar 2008 offen zur Desintegration auf, indem er die Anpassung an die säkular-demokratischen Grundprinzipien („Assimilation“) als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verleumdete. Diese Linie fortsetzend, forderte sein Nachfolger Davatoglu in einer Rede in Zürich die Türken in Europa folgendermaßen zur Beibehaltung ihrer Identität auf:
„Ich bringe es hier in Zürich noch einmal deutlich zum Ausdruck: Der Islam gehört zu Europa und wird auch weiterhin zu Europa gehören. Der Islam ist in Andalusien einheimisch ebenso wie in den Siedlungsgebieten des Osmanischen Reichs und nun ebenso hier, seit vor einem halben Jahrhundert der heilige Marsch der Türken begann, die aus allen Ecken Anatoliens hierherkamen. Der Klang des Azan [islamischer Gebetsruf], den unsere Helden nach Europa gebracht haben, die Kuppeln der Moscheen, die nun überall auf diesem Kontinent verstreut sind - wir werden sie alle unter unseren Schutz nehmen. Und der Kampf gegen jene geht weiter, die diesen Symbolen schaden wollen. Ich küsse die Stirn meiner Brüder, die den Tekbir-Ruf [„Allahu Akbar“] nach Zürich gebracht haben. Möge Allah jene segnen, die euch großgezogen haben, und ebenso gesegnet seien alle jene, die in Armut hierherzogen, bloß mit einem Koffer ausgestattet, aber die Herzen reich gefüllt mit ihrem Glauben [dem Islam]. Wie heilig waren diese Menschen, die hierherkamen und die Saat legten, welche nunmehr, mit Allahs Hilfe, zu einem großen Baum der Gerechtigkeit mitten in Europa heranwächst. Niemand wird in der Lage sein, dies [den Islam] aufzuhalten.“ (Aus der türkischen Tageszeitung „Cumhuriyet“ vom 23. Januar 2015. Quelle: http://www.info-direkt.at/tuerkischer-ministerpraesident-niemand-stoppt-den-islam/)
Die politische Klasse und ihre Parteien folgen zum Teil den großkapitalistischen Geschäftsinteressen und schielen zudem nach Wählerstimmen aus dem Lager der größer werdenden muslimischen Zuwanderergemeinschaft. Wer sich als Verteidiger und ideologischer Beschützer der islamischen Herrschaftskultur aufspielt, hofft deshalb, in diesem Umfeld zu punkten und angesichts der demographischen Verschiebungen einflusspolitische Vorsorge zu treffen. Unabdingbare Voraussetzungen hierfür sind die systematische Verunglimpfung von Islamkritik einerseits sowie eine krude Islamapologetik andererseits.
Große Teile der christlichen Kirchen in Deutschland erhoffen sich von der Ausbreitung des Islam in Deutschland eine Umkehrung des gesamtgesellschaftlichen Einflussrückgangs des Religiösen und damit eine indirekte Stärkung ihrer eigenen angeschlagenen Machtpositionen. D. h. sie spekulieren auf eine positive Teilhabe an der schleichenden Islamisierung. Deshalb der vehemente Einsatz für islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, für expansiven Moscheebau, für Beschneidungen, für islamische Speisevorschriften in Kindergärten, für die Einrichtung von islamischen Gebetsräumen in Krankenhäusern, für die Einrichtung separater islamischer Gräberfelder, für die Befolgung islamischer Bestattungsriten etc. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kumpanei zwischen konservativem Christentum und orthodoxem Islam in der gleichgerichteten Feindseligkeit gegenüber einer säkular-humanistischen Lebenskultur und Werteordnung eine ‚natürliche‘ Basis besitzt. So wird immer wieder das „umfassende Verständnis von Religionsfreiheit“ hervorgekehrt, während gleichzeitig die Unvereinbarkeit von zahlreichen Religionsinhalten, Menschenrechten und liberalen Verfassungsgrundsätzen verdunkelt wird.
Prinzipiell läuft die Entwicklung vor diesem interessenpolitischen Hintergrund auf die Installierung eines postsäkularen und postdemokratischen Wettbewerbsstaates hinaus, der zum einen ganz auf die ökonomischen und politischen Bedürfnisse der Globalisierungselite abgestimmt ist und zum anderen die migrationsbedingte Restauration vormodern-religiöser Mentalitäten und Praxen sanktioniert. Die Grundprinzipien der kulturellen Moderne, die Rekonstruktion und der Ausbau einer aufklärungshumanistischen Leitkultur sowie ein gegenüber multikulturell zusammengesetzten neototalitären und antiemanzipatorischen Bewegungen wehrhaftes Gemeinwesen sind für dieses postmoderne Herrschaftssubjekt nur hinderlich. Deshalb wird jetzt auf der Ebene der inneren Transformation des „demokratischen Rechtsstaates“ nur das nachvollzogen, was auf dem Feld der Außenpolitik und des Außenhandels schon längst gilt: Interkulturelle Herrschaftssynthese, strategische Allianz und „good deal“ zwischen westlicher Machtelite und nichtwestlichen, insbesondere eben auch islamischen Herrschaftsträgern.

V. Wesentliche Erscheinungsformen des Islamisierungsprozesses

1. Moscheen
Ein sichtbares Zeichen der Ausbreitung der islamischen Herrschaftskultur ist die wachsende Zahl von Moscheen, und zwar unabhängig von der Zahl der Moscheebesucher. Dem vermehrten Moscheebau liegt demzufolge nicht etwa eine spontane Frömmigkeitsausbreitung zugrunde, sondern vielmehr eine gezielte expansive Symbolpolitik des orthodox-konservativen und islamistischen Lagers der Muslime. Aufschlussreich ist der Tatbestand, dass zahlreiche Moscheen in Europa mit riesiger finanzieller Unterstützung aus Saudi-Arabien gebaut wurden, was auf einen entsprechenden streng-orthodoxen, nämlich wahhabitischen, Einfluss schließen lässt. In Deutschland existieren mittlerweile über 200 klassische Moscheen und über 2.600 Gebetshäuser, die größten davon in Berlin („Moschee des Märtyrertums“) mit 5.000 „Betplätzen“, in Frankfurt mit 3.000 und in Mannheim mit 2.500 Plätzen. Zum Teil werden diese Bauten von deutschen Kommunen subventioniert.
Die Moschee (arabisch „Masdschid“=„Ort der Niederwerfung“) ist - deckungsgleich mit der Wesensstruktur des Islam - nicht nur Ort spiritueller Glaubenspraxis, sondern zugleich Ort politisch-weltanschaulicher Indoktrination und zum Teil auch nachweislich Stätte kriminell-terroristischer Konspiration. Gerade unter den Bedingungen der westlichen Diaspora soll die Zahl, Größe und imposante Erscheinung der Moscheen darüber hinaus nach außen Stärke, Einfluss und Macht des Islam ausdrücken bzw. dessen universellen Herrschaftsanspruch demonstrieren. Bezeichnenderweise tragen viele Moscheen den Beinamen „Fatih“ (der Eroberer) in Anlehnung an Fatih Sultan Mehmet, der 1453 das frühere christliche Konstantinopel eroberte.
Auch wenn nicht in allen Moscheen in Deutschland offene Hasspredigten gehalten werden und zur unmittelbaren Gewaltanwendung gegen ‚Ungläubige‘ aufgerufen wird, so handelt es sich doch in den allermeisten Fällen gemäß dem Grundcharakter des Islam um abgeschottete ideologische Räume, in denen antiliberale, „gottesherrschaftliche“ und menschenrechtswidrige Denk- und Einstellungsmuster reproduziert und stabilisiert werden. Immerhin 30 Moscheen standen schon 2008 wegen des Verdachts dort gehaltener djhadistischer Predigten unter ständiger Überwachung.

2. Systematische Islamisierung des Bildungswesens
Unter den Bedingungen einer dominanten nichtislamischen, westlich-säkularen Lebensumwelt folgen die Vertreter des orthodoxen Mainstream-Islam einer Strategie der Minimierung kulturell-moderner Fremdeinflüsse bei gleichzeitiger Maximierung islamischer Normierungsherrschaft. Nichts wäre demzufolge „unislamischer“ als die Integration in eine säkular-demokratisch konstituierte Gesellschaft, was nämlich die Aufgabe überkommener, grund- und menschenrechtswidriger „Traditionen“ und Orientierungen bedeuten würde. Vielmehr sind sie bestrebt, innerhalb der strategisch nutzbaren Fremdkultur und den von ihr gewährten Handlungsräumen so viel islamgerechte Gestaltungsmacht wie nur möglich durchzusetzen und dieses Vorgehen obendrein als „Integration“ auszugeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der orthodox-islamischen Strategie ist die Eroberung und der Ausbau islamischer Erziehungs- und Indoktrinationsräume zwecks ideologisch-normativer Zurichtung und Kontrolle der nachwachsenden Muslime. Neben der relativ leichten und nur schwer kontrollierbaren Einrichtung von Koranschulen unter Leitung der Islamverbände kommt hier der Durchsetzung islamkonformer Unterrichtsgestaltung im öffentlichen Bildungssystem eine besondere Bedeutung zu.
Im Einzelnen geht es hierbei um folgende Maßnahmen:
a. Die absurde Einführung eines bekenntnisreligiösen Islamunterrichts, der einerseits via doktrinärer Vermittlung islamischer Weltanschauungsinhalte eine antisäkulare und reaktionäre Identität bestärkt und so geistig-moralische Desintegration und Abgrenzung befördert.
b. Die ebenso absurde Einrichtung von Lehrstühlen für Islamische Theologie, die nichts weiter bewirken als die legale „Pflege“ und infrastrukturelle Absicherung einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung hinter der Maskerade einer Wissenschaft - ein gemeingefährlicher Schildbürgerstreich, der bei veränderten politischen Kräfteverhältnisse sofort zu korrigieren ist.
c. Die Durchsetzung von Sonderrechten für muslimische Schülerinnen und Schüler gemäß der repressiv-autoritären Sexual- und separatistischen Geschlechtermoral des Islam. Das betrifft im Einzelnen die Befreiung der muslimischen Mädchen vom Schwimm- und Sportunterricht, von Klassenfahrten und vom Sexualkundeunterricht. So können sich orthodox-islamische Eltern aus dem Internet, zum Beispiel von der Webseite des vorbestraften proiranischen Islamisten Özugus, Bruder der SPD-Staatsministerin Özugus, entsprechende Vordrucke herunterladen. Neuerdings agitiert der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg unter missbräuchlicher Berufung auf die Religionsfreiheit für das Tragen von Kopftüchern seitens minderjähriger Grundschülerinnen[11]. Wird diesen ultraorthodox-autoritären Forderungen nicht nachgegeben, wird das von den türkischen Verbandsmuslimen sofort demagogisch als „Diskriminierung“ diffamiert - eine Lektion darüber was passiert, wenn man die Feinde der Freiheit nicht als solche behandelt, sondern ganz im Gegenteil unter dem Vorwand falscher Toleranz selbst heranzüchtet.
d. Ein Musterbeispiel für die Installierung islamistischer Indoktrinationsstätten in Deutschland ist die „König Fahd Akademie“ in Bonn-Bad Godesberg, eine Privatschule, die 1995 vom saudi-arabischen Königshaus für 30 Millionen Mark errichtet wurde und bis heute finanziert wird. Die Lehrpläne dieser Einrichtung, von der deutschen Schulaufsicht lange Zeit konsequent ignoriert, folgen dem radikal-islamischen Wahhabismus, der Staatsreligion Saudi-Arabiens, und sind auf die Vermittlung einer herrschaftssüchtig-triumphalistischen, antiwestlichen und antijüdischen Weltanschauung ausgerichtet. So heißt es zum Beispiel in einem Lesebuch für die sechste Klasse unter einer Landkarte Saudi-Arabiens und des Mittelmeerraumes: „Das ist deine islamische Gemeinschaft (...), die eine glorreiche Geschichte hat, angefüllt mit Dschihad, wohlriechend von Opfern, voll von Triumph über einen Zeitraum von mehr als 1400 Jahren.“ (Vgl. Krauss 2008, S. 302f.)

3. Aufbau einer islamischen Paralleljustiz
Da das deutsche (und europäische) Recht mit seinem Grundprinzip der Gleichberechtigung weder geschlechts- noch altersbedingte Vorrechte und Privilegien zulässt, steht es in einem Gegensatzverhältnis zum tradierten islamisch-patriarchalischen Normensystem. Zudem sind säkulare Rechtsprinzipien und Bestimmungen für streng gläubige Muslime im Verhältnis zum islamischen „Gottesrecht“ grundsätzlich niederrangig. Darüber hinaus ist es für Muslime prinzipiell unwürdig, sich den Urteilen von ungläubigen Richtern bzw. den Verordnungen eines nichtmuslimischen Rechtssystems zu beugen. Deshalb ist es nur „natürlich“ bzw. aus wissenschaftlich-analytischer Sicht durchaus erwartungsgemäß, dass die große Zahl orthodox-muslimischer Zuwanderer gerade im Falle von gruppeninternen Ehe- und Familienstreitigkeiten ihr eigenes, antimodernes, aber normkonformes Schlichtungssystem in Anspruch nimmt, sich nicht in den Zuständigkeitsraum der deutschen Rechtsprechung begibt und eine informelle Paralleljustiz aufbaut. „Wo sich große Gruppen muslimischer Einwanderer in Deutschland niedergelassen haben“, so Wagner (2012, S. 30), „gehören Streitschlichter[12] weiter zu ihrer Kultur. Das gilt für alle Ethnien mit einer solchen Tradition: Araber, Türken, Kurden, Aleviten und Jesiden. Friedensrichter agieren daher in allen Städten, Regionen oder sogar kleinen Ortschaften mit einem großen Bevölkerungsanteil dieser Ethnien, in Hamburg etwa, München, Frankfurt, Stuttgart oder Teilen Niedersachsens. In Berlin, Essen und Bremen ist das Phänomen wegen der libanesisch-kurdischen Großfamilien, die sich dort niedergelassen haben, lediglich verbreiteter und sichtbarer als an anderen Orten.“

VI. Islamisierung als Ausbreitung vormodern-reaktionärer Verhaltensformen
Eine wesentliche Manifestationsebene des Islamisierungsprozesses ist die Ausbreitung einer rückständigen, aggressiv-autoritären Sozial- und Sexualmoral. Unter den Bedingungen der unmittelbar-wirkungsmächtigen Erfahrung einer normativ divergierenden modernen Lebensumwelt, wie sie in der westlichen Einwanderungsgesellschaft allgegenwärtig ist, kann durchaus von einer Eskalierung der islamisch-patriarchalischen Unterdrückungsstrategien ausgegangen werden. So haben türkische Männer insgesamt ein mehr als dreimal höheres Risiko für Partnertötungen als deutsche Männer. Auf der Kehrseite der Medaille geben 30% der türkischen gegenüber 13% der befragten deutschen Frauen an, „durch ihren aktuellen Partner körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Besonders auffällig ist die deutlich höhere Belastung türkischer Frauen mit schweren Formen der Gewalt (z. B. Würgen, Verbrühen), Bedrohungen mit Waffe sowie auch Todesdrohungen.“[13]
Die viel zitierten Ehren- oder besser: Schandmorde bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs bzw. das brutal-tödliche Endglied einer islamisch bestimmten, religiös-patriarchalischen Herrschaftskultur, das
dann zum Tragen kommt, wenn dem extremen repressiven Unterwerfungsdruck der autoritär-patriarchalischen Familien in letzter Konsequenz widerstanden wird. In der Studie „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“, in der von einer generellen Untererfassung von beträchtlichen 20% ausgegangen wird, wurde für den genannten Zeitraum eine Opferzahl der 78 untersuchten Fälle von 109 ausgewiesen. „Den 109 Opfern stehen 122 Täter entgegen, in 68% der Fälle wurde ein Täter ermittelt, in 14% zwei, in 13% drei, in drei Fällen vier Täter und in einem Fall fünf“ (Oberwittler/Kasselt 2011, S.76). „Unter den Herkunftsländern dominiert die Türkei als Geburtsland der Täter mit 63% und in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit mit 66%. Danach folgen arabische Länder (14%), Länder des ehemaligen Jugoslawien und Albanien mit 8% und Pakistan und Afghanistan mit 6%.“ (ebd. S. 85f.)
Bislang noch weitgehend mit einem Tabu belegt ist der Tatbestand, dass eine Vielzahl der zahlreichen unfreiwilligen islamischen Ehen unter Blutsverwandten geschlossen wird. Zwar liegen bislang noch keine genauen Zahlen vor. Aber es gibt Hinweise auf einen hohen Verbreitungsgrad von Verwandtenehen aus den Herkunftsregionen von Zuwanderern aus dem Nahen Osten und der Türkei. Dort werden, je nach Landstrich, 20 bis 30 Prozent der Ehen innerhalb der Familie arrangiert.
Darüber hinaus ist von einer recht großen Verbreitung der in Deutschland eigentlich verbotenen Polygamie (Vielweiberei) unter den Muslimen auszugehen, die auch im Interesse der Ausbeutung des Sozialtransfersystems vollzogen wird. „Nach den Beobachtungen von Claus Röchert, Leiter der AG Integration und Migration der Berliner Polizeidirektion 5, ist die Vielehe in der ‚arabischen Community ein gängiges Phänomen, insbesondere unter Libanesen und Palästinensern‘. Der palästinensische Betreuer junger Straftäter, Nader Khalil, nimmt an, dass 20 Prozent von seinen Freunden in Berlin eine Zweitfrau haben. Der libanesische Familienhelfer Abed Chaaban in Neukölln schätzt, dass 30 Prozent aller arabischstämmigen Männer in Berlin mit zwei Frauen verheiratet sind - mit einer staatlich, mit der anderen islamisch.“[14]
Nicht zuletzt ist in diesem Kontext auch auf die islamisch verordnete Genitalverstümmelung zu verweisen. Stellt sie bei Knaben ein Massenphänomen dar, so wird sie seit September 2013 bei Mädchen als eigener Straftatbestand gemäߧ 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dennoch leben in Deutschland nach Schätzungen von Terre des Femmes e. V. rund 25.000 Mädchen und Frauen, deren Genitalien verstümmelt worden sind[15].
Während in den deutschen Medien Muslime wahrheitswidrig ausschließlich als „Opfer von Diskriminierung“ inszeniert werden, weisen diese de facto eine höhere Rate von Gewaltkriminalität auf als Einheimische und treten primär als Täter und nicht als Opfer in Erscheinung. Dieses Verhalten beginnt bereits in der Grundschule: „Mit schlimmsten Hetzparolen gegen ‚Ungläubige‘ sind muslimische Schüler einer Grundschule in Neu-Ulm aufgefallen. Neun- oder zehnjährige Kinder sagten etwa im Unterricht, dass ‚Du Christ‘ ein schlimmes Schimpfwort sei, dass ‚man Christen töten muss‘ oder dass die Opfer islamistischer Anschläge ihren Tod ‚verdient‘ hätten. Ein weiterer Satz aus Kindermund, dokumentiert von Lehrern: ‚Juden stehen auf der Stufe von Schweinen.‘“[16] Später setzt sich dieses Verhalten dann in Form von salafistischen Maßregelungen auf dem Schulhof[17] bis hin zu aggressivem Auftreten in Jugendzentren[18] fort und macht insbesondere auch vor Flüchtlingsheimen nicht halt, wo islamische Asylbewerber nichtmuslimische Mitbewohner attackieren und drangsalieren[19].
Es gibt mittlerweile eine immer weiter zunehmende und hier nicht en detail darstellbare Fülle von Informationen über Gewalthandlungen und aggressive Verhaltensweisen von zugewanderten Muslime, die als wesentlicher Teil des regressiven Islamisierungsprozesses zu verbuchen sind.

VII. Fazit
Insgesamt betrachtet zeigt sich die Islamisierung als deformierende Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur auf unterschiedlichen sozialen Systemebenen, die den gesamtgesellschaftlichen Regressions- und Krisenprozess zusätzlich anheizt, entscheidend beeinflusst und vertieft. Ausschlaggebend sind aber (noch) nicht die Bestrebungen der eingewanderten Protagonisten der islamischen Herrschaftskultur, sondern die gewährenden und entgegenkommenden Verhaltensweisen der politischen Klasse sowie der hinter ihr stehenden Lobbyisten. Erst deren Bereitschaft, unter der Parole „Der Islam gehört zu Deutschland“, das Programm der zitierten These 20 der „Islamischen Charta“ zu erfüllen, den Verbandsislam in das staatskirchenrechtliche Privilegiensystem aufzunehmen und damit die islamische Herrschaftskultur zu legalisieren, sichert den Islamisierungsprozess ab und stimuliert das reaktionär-alltagsaggressive Handeln eines Großteils der Muslime in Deutschland[20].

VIII. Literaturverzeichnis
Bat Ye’or: Europa und das kommende Kalifat. Der Islam und die Radikalisierung der Demokratie. Berlin 2013.
Gopal, Jaya: Gabriels Einflüsterungen. Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. 2. erweiterte Auflage Freiburg 2006.
Koopmans, Ruud: Fundamentalismus und Fremdenfeindlichkeit. Muslime und Christen im europäischen Vergleich. In: WZB Mitteilungen Heft 142, S. 21-25.
Der Koran (herausgegeben von Kurt Rudolph und Ernst Werner), Leipzig 1984. 6. Auflage.
Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.
Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme. Osnabrück 2008.
Krauss, Hartmut (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010
Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.
Laqueur, Walter: Die letzten Tage von Europa. Ein Kontinent verändert sein Gesicht. Berlin 2006. 2. Auflage.
Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. Herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut. Köln 2011.
Nagel, Tilman: Angst vor Allah? Auseinandersetzungen mit dem Islam. Berlin 2014.
Raddatz, Hans-Peter: Von Allah zum Terror? Der Djihad und die Deformierung des Westens. München 2002.
Schachtschneider, Karl Albrecht: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam. Berlin 2010.
Tibi, Bassam: Der wahre Imam. Der Islam von Mohammed bis zur Gegenwart, München 1996.
Tibi, Bassam: Islamische Zuwanderung. Die gescheiterte Integration. Stuttgart München 2002.
Wagner, Joachim: Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat. Berlin 2012.
Warraq, Ibn: Warum ich kein Muslim bin. Berlin 2004.

IX. Anhang
Zur „Islamisierung auf leisen Sohlen“ unter den Bedingungen nichtmuslimischer Überlegenheit in den westlichen Zuwanderungsländern ist für Muslime insbesondere das Prinzip der verhaltenstaktischen Unwahrhaftigkeit im Umgang mit „Ungläubigen“ relevant. Im Folgenden deshalb ein Zitat zur „schmeichlerischen Täuschung“ (arab.: al-mudarah) aus einer in Kuweit in 45 Bänden erschienenen Scharia-Enzyklopädie (1993-2007), zitiert aus Nagel 2014, S. 310.
„Denn die Zuneigung der Menschen gewinnt man nur, indem man ihnen bei den Dingen hilft, die sie für richtig halten. In den Menschen sind nun einmal unterschiedliche Vorlieben und Charakterzüge angelegt, und es fällt den Seelen schwer, aufzugeben, worauf sie geprägt sind. Die lautere Zuneigung (der anderen) gewinnt man eben nur, indem man mit ihnen zusammen teilhat an ihren Sitten, auch wenn sie deiner Ansicht und deiner Neigung zuwiderlaufen. Der Unterschied zwischen der schmeichlerischen Täuschung und der taqija liegt darin, daß letztere vorzugsweise im Falle einer Notlage Schaden abwenden soll, wohingegen die schmeichlerische Täuschung sowohl dazu dient, Schaden abzuwenden, als auch Nutzen einzutragen.“

April 2015



 

[1] Zur Verhaltenstaktik der „schmeichlerischen Täuschung“ vgl. die zitierte Aussage im Anhang.
[2] Ergänzt wird diese „biopolitische“ Strategie der quantitativen Ausdehnung durch die Erzeugung von muslimischen Migrationsströmen/Flüchtlingsbewegungen in sozialmoralisch und materiell leicht korrumpier- und ausbeutbare nichtislamische Länder wie Deutschland und Schweden, wohingegen reiche arabisch-islamische oder asiatisch-islamische Länder als Zufluchtsorte eher vermieden werden.
[3] So heißt es auch zum Beispiel in einer einschlägigen Fatwa zur islamisch legitimierten Polygamie: „Die Polygamie führt zu reicher Nachkommenschaft, d. h. zur Vermehrung der [muslimischen] Nation und dadurch zur Vermehrung derjenigen, die Allah anbeten. Dazu kommt noch, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, dadurch [am jüngsten Tag] auf die Überzahl seiner Nation gegenüber anderen Nationen [Nicht-Muslimen] stolz sein wird.“http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.55+M5507589532a.0.html
[4] Vgl. hierzu ausführlich Raddatz 2002, Ibn Warraq 2004, Gopal 2006, Krauss 2008 und 2013 sowie Nagel 2014. Einen prägnanten Überblick gibt auch dieser Aufsatz:http://www.gam-online.de/text-Der Islam als religiöse Herrschaftsideologie.html
[5] Zur Kritik der grob fahrlässigen Legalisierung des grund- und menschenrechtswidrigen Aussage- und Normensystems des Islams vgl. Schachtschneider (2010) und Kraus (2013).
[7] Bei diesen Organisationen handelt es sich um 1) die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.“ (DITIB) mit ca. 120.000 Mitgliedern, die den türkischen Staatsislam in Deutschland vertritt. 2) Den Islamrat der Bundesrepublik Deutschland, einer Dachorganisation diverser Vereine mit zusammen ca. 136.000 Mitgliedern, der von der islamistischen IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüs) dominiert wird. 3) Den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der islamische Verbände nichttürkischer, insbesondere arabischer Herkunft vertritt, die zusammen etwa 15.000 Mitglieder zählen. 4) Den Verband der islamischen Kulturzentren in Deutschland e. V. (VIKZ), der nach DITIB und der IGMG die drittgrößte türkische Organisation in Deutschland ist. Nach eigenen Angaben verfügt die Organisation über 320 „islamische Kulturzentren“ und Heime, in denen jährlich 60.000 Jungen und Mädchen islamgerecht geschult werden.
[9] Vgl. hierzu ausführlich Krauss 2010.
[10] Zur Außensteuerung des Islamisierungsprozesses in Europa durch islamische Institutionen und Akteure vgl. Bat Ye’or 2013.
[12] „Streitschlichter sind in der Regel Familienälteste oder Clanchefs. Ihr Einfluss hängt vom Alter; Rang, Wohlstand und der Macht ihrer Familie oder Sippe ab. Als Familienoberhäupter haben viele Friedensrichter ihre Schlichtungserfahrung aus der Türkei oder dem Libanon an die Spree oder Weser mitgebracht.“ (Wagner 2012, S. 29f.)
[13] Oberwittler/Kasselt 2011, S. 43.
[20] Vgl. hierzu exemplarisch die „Grüne Roadmap zur Gleichstellung und rechtlichen Integration des Islam in Deutschland“ http://www.gruene-bundestag.de/themen/integration/roadmap-zur-gleichstellung-und-rechtlichen-integration-des-islam.html und die Gegenstellungnahme der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) http://www.gam-online.de/text-Gegen die Gleichstellung.html