Samstag, 20. September 2014

Theorie und Praxis

Deutschland

So sieht eine vernünftige Drogenpolitik und die verfassungsrechtlich geforderte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten in Deutschland aus.

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet.“
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--> Quelle

Der Kopf ist dafür zu Schade zum hinfassen.
Es reicht ja bereits, jedes Jahr zur Verfolgung solcher wie oben aufgeführter "Verbrechen" ca. 4,5 Milliarden Euro auszugeben, um damit dann Richter, Polizisten, Staatsanwälte, Gutachter und Anwälte zu bezahlen und beschäftigen, welche dann mit ihrer Arbeit den Schutz der Gesellschaft sichern....